Re: Klage gegen Bebauungsplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Februar, 2011 um 05:08:30

Antwort auf: Klage gegen Bebauungsplan von Nina am 31 Januar, 2011 um 16:29:02:

Wenn man mit den Regelungen des Baugebietes nicht einverstanden ist, kann man auch einfach nicht kaufen ...

Ist auf jeden Fall deutlich günstiger und schneller als eine Klage gegen einen Bebauungsplan.

Unter Umständen ist ja die beanstandete Regel sogar der wesentliche planerische Ansatz für das Baugebiet. Wer weiß das schon so genau ohne irgendeinen Anhalt zur Sache.

: Hallo ,
: ich komme bei folgender Frage nicht weiter: Können wir gegen einen frisch aufgestellten Bebauungsplan klagen der ein Neubaugebiet betrifft wo wir zukünftig von der Gemeinde ein Grundstück kaufen wollen. Oder müssen wir erst kaufen um dann Klagen zu können? Wir würden gerne eine einzelne Regelung kippen, aber dort nicht bauen wenn alles so bleibt.
: Danke schon mal!





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