Re: Wald an der Grenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Februar, 2011 um 21:10:40

Antwort auf: Wald an der Grenze von Sandra Trenz am 01 Februar, 2011 um 18:59:34:

Wie kann die Störung von Bäumen von einem neuen Dachstuhl ausgehen? Merkwürdig ... und unverständlich.

Wenn der Nachbar eine Privatperson ist, was sollte die Genehmigungsbehörde mit einer Schadensfreistellung anfangen? Ein Schadensausgleich könnte ohnehin nur zwischen den privaten Parteien anfallen.

(NRW) Eine Baugenehmigung wird "unbeschadet privater Rechte Dritter" erteilt. Sollte also ein Dritter Rechte haben, die dem Antragsteller die Ausübung der Baugenehmigung unmöglich machen, interessiert die Behörde das nicht im Geringsten und sie dürfte deswegen eine Genehmigung auch nicht verweigern. Die Baugenehmigung IST ZU ERTEILEN wenn keine ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN Gründe dagegen sprechen.


: Wie ist es mit der Baugenehmigung, wenn aufgrund des neuen Dachstuhls die Bäume am Hang des Nachbarn stören ? Kann das Bauamt die Baugenehmigung verweigern ? Oder reicht es wenn eine Schadensfreistellungserklärung gegenüber dem Staat abgegeben wurde, der Nachbar aber eine Privatperson ist, also die Bäume nicht in einem Staatsforst stehen. Eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn (Entfernen der Bäume) ist bereits gescheitert.
: Wie gehts weiter ?





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