Wald an der Grenze


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Abgeschickt von Sandra Trenz am 01 Februar, 2011 um 18:59:34

Wie ist es mit der Baugenehmigung, wenn aufgrund des neuen Dachstuhls die Bäume am Hang des Nachbarn stören ? Kann das Bauamt die Baugenehmigung verweigern ? Oder reicht es wenn eine Schadensfreistellungserklärung gegenüber dem Staat abgegeben wurde, der Nachbar aber eine Privatperson ist, also die Bäume nicht in einem Staatsforst stehen. Eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn (Entfernen der Bäume) ist bereits gescheitert.
Wie gehts weiter ?



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