Re: Kaufvertrag: Dienstbarkeiten und Baulasten zumutbar?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 03 Februar, 2011 um 19:10:12

Antwort auf: Kaufvertrag: Dienstbarkeiten und Baulasten zumutbar? von Milhouse am 02 Februar, 2011 um 22:39:04:

Wenn ich bereits im Vorfeld Bedenken zu Vertragsformulierungen habe, würde ich die mit dem Vertragspartner besprechen. Ein Vertrag soll ja die gegenseitigen Rechte und Pflichten verbindlich vereinbaren und wenn da Bestandteile für meinen Geschmack nicht ausreichend bestimmt oder verbindlich genug formuliert sind, würde ich den Vertrag nicht abschließen. Und die Wünsche und zu klärenden Punkte sind doch eindeutig und klar angesprochen. Also sollten sie sich auch klären lassen, vorausgesetzt es liegt beiden Parteien überhaupt an einer Einigung.

: Ich beabsichtige, ein Baugrundstück von der Stadt zu kaufen. Der vorliegende Vertrag enthält folgenden Absatz:

: "Die Käufer sind verpflichtet, auf dem Kaufgegenstand verlegte oder noch zu verlegende Ver- und Entsorgungsanlagen für Wasser, Kanalisation, Strom und dergleichen zu dulden. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen der Berechtigten jederzeit entsprechende Dienstbarkeiten oder Baulasten zu bestellen und im Grundbuch bzw. Baulastenverzeichnis eintragen zu lassen."

: Aus meiner Sicht ist diese Formulierung aus folgenden Gründen unzumutbar:
: 1) Keine konkrete Eingrenzung der "Berechtigten".
: 2) Keine zeitliche Befristung der Regelung ("jederzeit").
: 3) Keine eindeutige Regelung, wer für die Kosten der Eintragungen im Grundbuch/Baulastenverzeichnis aufkommen muss.

: Mich würde interessieren, wie Sie den Passus bewerten und ob ggf. eine Chance besteht, rechtlich gegen diesen Vertragsinhalt vorzugehen?

: Vielen Dank vorab für alle Rückmeldungen.





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