Kaufvertrag: Dienstbarkeiten und Baulasten zumutbar?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Milhouse am 02 Februar, 2011 um 22:39:04:

Ich beabsichtige, ein Baugrundstück von der Stadt zu kaufen. Der vorliegende Vertrag enthält folgenden Absatz:

"Die Käufer sind verpflichtet, auf dem Kaufgegenstand verlegte oder noch zu verlegende Ver- und Entsorgungsanlagen für Wasser, Kanalisation, Strom und dergleichen zu dulden. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen der Berechtigten jederzeit entsprechende Dienstbarkeiten oder Baulasten zu bestellen und im Grundbuch bzw. Baulastenverzeichnis eintragen zu lassen."

Aus meiner Sicht ist diese Formulierung aus folgenden Gründen unzumutbar:
1) Keine konkrete Eingrenzung der "Berechtigten".
2) Keine zeitliche Befristung der Regelung ("jederzeit").
3) Keine eindeutige Regelung, wer für die Kosten der Eintragungen im Grundbuch/Baulastenverzeichnis aufkommen muss.

Mich würde interessieren, wie Sie den Passus bewerten und ob ggf. eine Chance besteht, rechtlich gegen diesen Vertragsinhalt vorzugehen?

Vielen Dank vorab für alle Rückmeldungen.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]