Böschungsbefestigung mit Auflagen ?


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Abgeschickt von Hermann am 09 Februar, 2011 um 19:33:31

Hallo,

wir sind Eigentümer eines Grundstücks in Niedersachen und haben folgendes Problem:

Unser Grundstück liegt gegenüber den Nachbargrundstücken teilweiese stark erhöht (bis zu 4 Meter). Ein Nachbar hat sich nun letzten Sommer dazu entschlossen, sein Grundstück zu begradigen. Hierzu hat er die Erdmassen bis exakt an unsere Grundstücksgrenze abgegraben.
Unsere alte ca. 50 Jahre alte Betonmauer (ca. 80 cm hoch um ein Abspülen der Erde zu Nachbargrundstücken zu vermeiden) wurde dabei bis auf das Fundament freigelegt. Anschließend hat der Nachbar den Steilhang mit einer Höhe von ca. 2,50 bis max. 4 Meter mit Beton-Pflanzkübeln "befestigt".

Im Februar ist nun die gesamte Kübel-Mauer (inkl. unserer alten Mauer obendrauf) zusammengebrochen und auf sein Grundstück gestürzt. Bei uns ist natürlich Erdreich abgebrochen und dieses rutscht noch weiter nach (Gefahrenquelle).

Der Nachbar ist grundsätzlich zum Neuaufbau der Mauer bereit und zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.

Meine Frage:
Kann man irgendwie behördliche Auflagen erteilen lassen, um zu verhindern, dass die neue Mauer nicht wieder nach kurzer Zeit zusammenbricht ?

Oder kann man den Nachbar auf eine andere Art dazu "zwingen", diesmal besser zu bauen ?

Das Bauamt fühlt sich nicht zuständig - diese Angelegenheit solle privatrechtlich geklärt werden...

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

Hermann





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