Re: Zaun zwischen zwei Stellplätzen?


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Abgeschickt von Bauamt am 14 Februar, 2011 um 21:07:24:

Antwort auf: Zaun zwischen zwei Stellplätzen? von Hertha am 13 Februar, 2011 um 11:05:51:

Also die (baurechtlichen) Voraussetzungen für einen Zaun spielen bei Ihrer Frage gar keine Rolle.
Sie haben schlicht kein Recht das Grundstück Ihres Nachbarn zum Ein- und Aussteigen oder zum Schneeräumen zu nutzen. Auch ohne Zaun könnte er Ihnen dies verbieten und auf Unterlassung bestehen (klagen).

Um dennoch Ihre Frage zu beantworten:
Soweit man die baurechtliche Vorschriften einhält, ist eine Nachbarzustimmung zu einem Bauvorhaben generell nicht erforderlich.
Etwas anderes gilt nur, wenn Sie ein privates Recht haben, das dem Bauvorhaben entgegensteht, wie z.B. Dienstbarkeiten im Grundbuch, Verträge o.ä.


: Hallo zusammen!

: Wie verhält es sich, wenn ein Grundstückseigentümer (in Bayern) einen Zaun zum Nachbarstellplatz auf seinem Grundstück errichten lässt. Dadurch wird jedoch der Nachbar u.a. beim Ein- bzw. Aussteigen in sein Auto oder beim Abräumen des Schnees im Winter stark behindert. Muss der "Zaunbauer" den Nachbarn um Erlaubnis fragen?
: Vielen Dank für die Antworten.
: LG





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