Re: Anhörung Wintergarten (nach 10 Jahren)


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Abgeschickt von Bauamt am 15 Februar, 2011 um 19:17:42:

Antwort auf: Anhörung Wintergarten (nach 10 Jahren) von Susi am 15 Februar, 2011 um 13:28:59:

"Irgendwie haben wir das Gefühl, dass alles nicht rechtmäßig abläuft."

Das Gefühl trügt nicht. Immerhin haben Sie anscheinend gegen (mehrere?) Bauvorschriften verstoßen und einen rechtswidrigen Wintergarten errichtet.

Eine genaue Prüfung ist zwar anhand Ihrer Schilderungen nicht möglich, aber wenn dort eine "feuerfeste Mauer" sein "sollte", deutet sich schonmal ein Verstoß gegen Brandschutzvorschriften an.
Ob der Wintergarten Ihrer bestehenden Baugenehmigung entspricht ist unklar...
Ob Sie z.B. Abstandsflächen einhalten ist unklar...

Die Anhörung des Bauamtes wird die baurechtlichen Verstöße erklärt haben. Leider gehen sie darauf allerdings nicht ein, sodass "Hilfe" nicht möglich ist.
Woher das unbegründete Misstrauen gegen die Feststellungen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde kommt, ist mir aber (wie so oft) schlicht schleierhaft...

Wenn Sie tatsächlich Zweifel an der Rechtsmäßigkeit des Handelns Ihrer Baubehörde haben, kann ich eigentlich nur einen fachkundigen Rechtsanwalt empfehlen.





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