Re: Außenbereich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 19 Februar, 2011 um 16:00:59:

Antwort auf: Außenbereich von Jacob am 19 Februar, 2011 um 12:04:56:

Der Außenbereich soll grundsätzlich vor Bebauung geschützt werden. Erleichtert wird dies nur privilegierten Vorhaben (Landwirtschaft usw.)

Dadurch werden Wohnbauvorhaben im Außenvereich stark erschwert und benötigen immer eine Einzelfallbetrachtung aller Umstände. Dies ist auch der Grund warum Ihr Bauamt Ihre Frage nicht mal-eben-so beantworten kann und auf einen Bauantrag besteht. Je nach Größe der zuständigen Gemeinde/stadt werden solche Bauvorhaben auch im Gemeinde- oder Stadtrat behandelt, sodass ein Bauamt hier das Ergebnis nicht zuverlässig vorhersehen kann.

Zum Carport möchte ich auf Ihre Festellung verweisen, dass das Haus Bestands(!)schutz hat. Bestandsschutz beinhaltet keine Erweiterung. Allerdings wäre eine Ausnahme für einen Carport, verglichen mit einem zusätzlichen Wohnhaus, schon eher vorstellbar. Aber wie oben schon ausgeführt, ist auch dies immer eine Einzelfallbetrachtung bei der sehr viele Kriterien hineinspielen (z.B. wie weit wirkt Ihr Anwesen bzw. der geplante Carport in die freie Natur ? u.ä.).

Hinzu kommt, dass bei Bauvorhaben im Außenbereich neben baurechtlichen Vorschriften auch die Eingriffsregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten sind (vgl. $ 14 ff BNatSchG).

: Hallo :)
: jemand möchte in Sachsen ein Grundstück ca. 6.000qm kaufen.

: Auf dem Grundstück steht eine Garage und ein Gartenhaus (90qm Wochnfläche) was derzeit als Einfamilienhaus genutzt wird.

: Das Grundstück ist laut Stadt als Wohnbauland ausgewiesen, liegt am ende einer eingewachsenen EFH-Siedlung, aber leider schon im Aussenbereich. Das Haus hat Bestandsschutz und wurde im Jahr 2000 komplett saniert. Es gibt ein aktuelles Wertgutachten Grundstück und Haus 900.000 €.

: Das Haus und die Garage möchte die Person so verwenden wie es ist.

: Laut Verkäufer wurde beim Bauamt für dieses Grundstück vor einigen Jahren ein Bauantrag für ein weiteres Einfamilienhaus gestellt. Wurde abgelehnt da Außenbereich.

: Heisst das dann "man dort dann überhaupt nichts bauen?" Z.B. würde man zusätzlich 1 Carport und einen großen Gartenpavilion erichten wollen. Das Bauamt zeigt sich überhaupt nicht kooperativ: Stellen Sie für den Carport und Pavilion einen Bauantrag...nur dauert der 3 Monate und ich möchte eigentlich in den nächsten Wochen das Grundstück kaufen.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]