Außenbereich


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Abgeschickt von Jacob am 19 Februar, 2011 um 12:04:56

Hallo :)
jemand möchte in Sachsen ein Grundstück ca. 6.000qm kaufen.

Auf dem Grundstück steht eine Garage und ein Gartenhaus (90qm Wochnfläche) was derzeit als Einfamilienhaus genutzt wird.

Das Grundstück ist laut Stadt als Wohnbauland ausgewiesen, liegt am ende einer eingewachsenen EFH-Siedlung, aber leider schon im Aussenbereich. Das Haus hat Bestandsschutz und wurde im Jahr 2000 komplett saniert. Es gibt ein aktuelles Wertgutachten Grundstück und Haus 900.000 €.

Das Haus und die Garage möchte die Person so verwenden wie es ist.

Laut Verkäufer wurde beim Bauamt für dieses Grundstück vor einigen Jahren ein Bauantrag für ein weiteres Einfamilienhaus gestellt. Wurde abgelehnt da Außenbereich.

Heisst das dann "man dort dann überhaupt nichts bauen?" Z.B. würde man zusätzlich 1 Carport und einen großen Gartenpavilion erichten wollen. Das Bauamt zeigt sich überhaupt nicht kooperativ: Stellen Sie für den Carport und Pavilion einen Bauantrag...nur dauert der 3 Monate und ich möchte eigentlich in den nächsten Wochen das Grundstück kaufen.


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