Re: Außenbereich


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Abgeschickt von Bauamt am 19 Februar, 2011 um 21:23:05:

Antwort auf: Re: Außenbereich von Dirk Baumeister am 19 Februar, 2011 um 16:52:35:

Ich bin nach der Beschreibung ("Bauland") mal davon ausgegangen, dass es zwar Außenbereich ist, aber im FNP als WA/WR dargestellt ist.

Ansonsten ist für die Einschätzung aber tatsächlich sehr wichtig, ob das bestehende Wohnhaus tatsächlich Bestandschutz hat und irgendwann einmal baurechtlich (zum Wohnen !)genehmigt wurde.

Solche genehmigten Häuser im Außenbereich gibt es immer wieder mal, wenn auch nach heutiger Sicht nicht immer nachvollziehbar ist, wieso man das genehmigt hatte.

Ach, und da es evtl. nicht ganz klar war .... bevor Sie das Grundstück kaufen, sollten Sie unbedingt die Baugenehmigung genau studieren. Keinesfalls mit irgendwelchen Grundbucheinträgen oder Abgeschlossenheitsbescheinugungen abspeisen lassen !
Ohne Baugenehmigung, samt baurechtlich genehmigten Plänen ist das Haus schlicht ein Schwarzbau und vom Abriss bedroht. Uneerheblich ob da nun die Müllabfuhr regelmäßig kommt, Steuern bezahlt werden oder es schon seit Jahrzehnten dort steht.

: Da muss es doch schon bei der Beschreibung klingeln ...

: Ein Gartenhaus, dass als Wohnhaus genutzt wird kann keinen Bestandschutz geniessen denn es ist ja kein Gartenhaus mehr sondern eben ein Wohnhaus, das aber nicht genehmigt ist. Damit hat weder das Gartenhaus noch das Wohnhaus irgendeinen Bestandschutz. Ein Gartenhaus kann auch keine Wohnfläche haben, denn es ist ja eben kein Wohnhaus. Und wenn der Bauantrag für ein Einfamilienhaus bereits abgelehnt wurde ist die Sache doch schon klar. Wenn es "Wohnbauland" (Was soll das eigentlich genau sein?) wäre, hätte das Einfamilienhaus ja genehmigt werden können.

: Bei einer solchen Konstellation würde ich davon ausgehen, dass es weder Bestandschutz noch Bauland ist und dementsprechend auch nicht den Preis für Bauland wert ist und letztlich geht es nur darum, was das ganze kosten darf.

: Wenn der Verkäufer über eine positive Bauvoranfrage die Bebaubarkeit nachweisen kann, kann man natürlich auch Baulandpreis zahlen.


: : Hallo :)
: : jemand möchte in Sachsen ein Grundstück ca. 6.000qm kaufen.

: : Auf dem Grundstück steht eine Garage und ein Gartenhaus (90qm Wochnfläche) was derzeit als Einfamilienhaus genutzt wird.

: : Das Grundstück ist laut Stadt als Wohnbauland ausgewiesen, liegt am ende einer eingewachsenen EFH-Siedlung, aber leider schon im Aussenbereich. Das Haus hat Bestandsschutz und wurde im Jahr 2000 komplett saniert. Es gibt ein aktuelles Wertgutachten Grundstück und Haus 900.000 €.

: : Das Haus und die Garage möchte die Person so verwenden wie es ist.

: : Laut Verkäufer wurde beim Bauamt für dieses Grundstück vor einigen Jahren ein Bauantrag für ein weiteres Einfamilienhaus gestellt. Wurde abgelehnt da Außenbereich.

: : Heisst das dann "man dort dann überhaupt nichts bauen?" Z.B. würde man zusätzlich 1 Carport und einen großen Gartenpavilion erichten wollen. Das Bauamt zeigt sich überhaupt nicht kooperativ: Stellen Sie für den Carport und Pavilion einen Bauantrag...nur dauert der 3 Monate und ich möchte eigentlich in den nächsten Wochen das Grundstück kaufen.




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