Wegerecht bzw. Zugangsrecht einräumen?


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Abgeschickt von Pfeffino am 20 Februar, 2011 um 23:49:59

Hallo an alle,

nehmen wir an, es möchte jemand demnächst ein Grundstück zur Bebauung eines EFH kaufen. Dieses Grundstück grenzt direkt an den Hinterhof des Wohnhauses des Grundstückverkäufers. Beide Grundstücke haben aber einen eigenen, unabhängigen Strassenzugang (Paralellstrassen).
Der Verkäufer möchte für das Grundstück, welches erworben werden möchte, ein zeitlich unbegrenztes Wege- oder Begehungsrecht mit Grundbucheintrag. Und zwar nur für den Ausnahmefall, das er bei Bedarf zu den Hinterhof seines Grundstückes Zugang hat, z.B. für Material- und/oder Gerüstanlieferung, wenn das Dach mal neu gedeckt werden muss, oder bei Fassadenmodernisierung.
Ein ausgebauter Weg als solcher würde nicht verlangt und auch nicht angelegt werden. Es müsste über Wiese, Terasse, Pflasterweg gefahren werden, wie auch immer das Grundstück anlegt wird. Das wäre vielleicht grundlegend kein Problem, da das nur aller 10, 20 oder 30Jahre mal erfolgen würde.

Inwieweit könnte dieses Wegerecht in der Praxis ausgeübt werden? Wenn in ferner Zukunft die Eigentümer wechseln, bleibt das Wegerecht im Grundbuch bestehen. Falls es nun zu Streitereien der Nachbarn kommt, kann dieses Wegerecht Kanonenfutter für eine Partei werden. So könnte man theoretisch täglich in unbegrenzter Zahl das Grundstück mit Baufahrzeugen überqueren, um den Nachbarn zu trangsalieren.

Wie könnte man in einem solchem Fall dieses Wegerecht im Grundbucheintrag einschränken, damit wirklich nur zu den vereinbarten Gründen Gebrauch davon gemacht wird? Inwieweit belastet ein derartiges Wegerecht bei spät0eren Verkauf (Wertverlust?)? Welche Vertrags-Alternativen gibt es?

Danke für Eure Meinungen

Pfeffino




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