Re: Herstellungsbeitrag für Entwässerung/Wasserversorgung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Februar, 2011 um 21:59:33

Antwort auf: Re: Herstellungsbeitrag für Entwässerung/Wasserversorgung von Roswitha am 21 Februar, 2011 um 21:42:27:

Moment ... jetzt geht's aber um was ganz anderes. Die Fertigstellungsanzeige ist (richtigerweise) an die untere Bauaufsichtsbehörde zu richten und gerichtet worden.

Wenn es jetzt um die Beiträge zur Erschließung geht müsste sich einer der Fachleute für Kommunalabgaben melden - da bin ich völlig überfragt. Dazu gibt es in der Gemeinde eine Erschließungssatzung (oder so ähnlich) und die Regelungen aus dem BauGB.

Könnte aber sein, dass doch ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht erforderlich wird.


: Die Baugenehmigung im Original habe ich bekommen und die Fertigstellungsanzeige habe ich ebenfalls an die untere Baubehörde (Landratsamt) geschickt.

: Ich hatte nie ein Formular für unsere Marktgemeinde - ich habe mich ordnungsgemäß bei unserem Einwohnermeldeamt in der Marktgemeinde bei der neuen Adresse umgemeldet.

: Die Gemeinde möchte jetzt nach sechs Jahren Herstellungbeiträge die wie sie selbst sagt bereit nach vier Jahren der Verjährung unterliegt. Aber nachdem ich keine Fertigstellung bei der Gemeinde gemacht habe - bestehen die auf diese Beiträge. Ich habe fristgerecht einen Widerspruch gemacht. Die Gemeinde hat jetzt geschrieben, das der Gemeinderat nun entscheiden muss und ob ich nicht den Widerspruch zurücknehmen möchte.

: Ich bin am Verzweifeln - fühle mich aber im Recht - bitte helfen Sie mir.

: mit freundlichen Grüßen
: Roswitha



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