Re: Herstellungsbeitrag für Entwässerung/Wasserversorgung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sepp am 22 Februar, 2011 um 19:54:55:

Antwort auf: Re: Herstellungsbeitrag für Entwässerung/Wasserversorgung von Dirk Baumeister am 21 Februar, 2011 um 21:59:33:

Fangen wir nochmal von vorne an:

muss ich die Fertigstellung meines Neubaus dem Bauamt im Landratsamt mitteilen oder unserer Marktgemeinde (1500) Einwohner.

Meine Antwort: beiden
a) Der Nutzungsbeginn des neuen Gebäudes ist wohl nach den geltenden Regelungen der Bauordnung der Bauaufsichtsbehörde - hier also dem Landratsamt - anzuzeigen. Dies wurde oben schon behandelt.

b) Die Fertigstellung des Gebäudes (das an die Kanalisation angschlossen wurde) ist ein Tatbestand, der die Beitragspflicht für die Herstellungsbeiträge entstehen lässt. Sie ist deshalb der Gemeinde als Betreiberin der Kanalisation mitzuteilen, damit die Beiträge berechnet und erhoben werden können. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, hat die Gemeinde keine Kenntnis davon und es beginnt dann auch keine Verjährungsfrist zu laufen.

Eine Anmeldung eines Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde ist da etwas anderes als wenn sich der Eigentümer in einer Wohnung anmeldet. (Bei Mietwohnhäuser zieht niemals der Eigentümer ein). Auch hat das Bauamt oder Steueramt einer Gemeinde grundsätzlich keinen Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamtes (Datenschutz).

Übrigens: Zinsen wegen verspäteter Rechnungstellung können nicht erhoben werden.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]