Nutzungsänderungsrecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Martina Zapatka am 23 Februar, 2011 um 18:39:21

Hallo,

wer kann mir weiter helfen?

Wir haben unseren Kellerraum renoviert und wollen diesen nun als kleinen Verkaufs- und Schulungsraum nutzen.
Baulich geändert wurde nichts.
Muss man das vorhaben bei der Stadt melden (Nutzungsänderungsrecht) oder gilt das nur für Großunternehmer die von 8-20Uhr geöffnet haben?
Wir haben nur an 5Tagen die Woche für 3-4Stunden geöffnet.
Wir werden dort Hundebedarf verkaufen. Sowie Schulungen rund um den Hund und für Taucher durchführen.

Vielen Dnak für Eure Hilfe!

Mfg
Martina Zapatka




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]