Re: Nutzungsänderungsrecht


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Abgeschickt von Bauassessor am 23 Februar, 2011 um 22:08:08:

Antwort auf: Nutzungsänderungsrecht von Martina Zapatka am 23 Februar, 2011 um 18:39:21:

Hallo,

ja, es muss ein Nutzungsänderungsantrag eingereicht werden, da sie die ursprünglich genehmigte Nutzung ändern woll - im übrigen VOR der Änderung. Eine simple Anzeige reicht nicht. Es kann nämlich sein, dass die neue Nutzung von den Regelungen des Bebauungsplans gar nicht zulässig ist - zum Beispiel, wenn Sie Ihr Haus in einem Reinen Wohngebiet haben. Außerdem sind bei Verkaufsräumen z.B. in der Regel Stellplätze für Kunden nachzuweisen, u.U. sogar gesonderte Rettungswege etc.

Deswegen rate ich Ihnen dringend, sich an Ihre Bauordnungsbehörde zu wenden und abzuklären, ob die Änderung überhaupt zulässig ist.


: Hallo,

: wer kann mir weiter helfen?

: Wir haben unseren Kellerraum renoviert und wollen diesen nun als kleinen Verkaufs- und Schulungsraum nutzen.
: Baulich geändert wurde nichts.
: Muss man das vorhaben bei der Stadt melden (Nutzungsänderungsrecht) oder gilt das nur für Großunternehmer die von 8-20Uhr geöffnet haben?
: Wir haben nur an 5Tagen die Woche für 3-4Stunden geöffnet.
: Wir werden dort Hundebedarf verkaufen. Sowie Schulungen rund um den Hund und für Taucher durchführen.

: Vielen Dnak für Eure Hilfe!

: Mfg
: Martina Zapatka





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