Abgeschickt von Bauassessor am 26 Februar, 2011 um 01:06:04:
Antwort auf: Re: Klausurfrage - Forumsregeln von Dirk Baumeister am 25 Februar, 2011 um 16:23:37:
Ein Hinweis zur "Selber-Suche" - Suchen Sie mal im Zusammenhang mit dem Städtebaulichen Vertrag nach dem Stichwort "Koppelungsverbot".
: Selber lösen macht schlau ...
: "Ferner sind Postings mit Lösungen oder Sachverhalten von Hausarbeiten unerwünscht."
: : Hallo!
: : ich habe eine Frage zu einem Fall in einer probeklausur:
: : I will am Rand der Großstadt S ein Erlebnisschwimmbad mit angeschlossenem Einkaufszentrum errichten. Das Projekt widerspricht zwar dem städtischen Einzelhandelskonzept, der Stadtrat ist aber an der damit verbundenen Aufwertung des Freizeitwertes der Stadt interessiert. I und S schließen deshalb einen städtebaulichen Vertrag (§11BauGB). Darin verpflichtet sich I dazu, 1,5Mio € "für die Anbindung des Projekts an den städtischen öffentlichen Nahverkehr" zur Verfügung zu stellen. S verpflichtet sich dazu, die planungsrechtlichen Grundlagen durch Erlass eines entsprechenden Bebauungsplanes zu schaffen. Nach Erlass des Bebauungsplans und Genhemigung des Vorhabens verlangt S Zahlung von I. Dieser weigert sich. Zu Recht?!"
: : Weiß einer die Lösung dieses Falles?
: : Vielen Dank schon einmal im Voraus!