Re: Klausurfrage - Forumsregeln


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Februar, 2011 um 16:23:37

Antwort auf: Klausurfrage von David am 25 Februar, 2011 um 14:05:01:

Selber lösen macht schlau ...

"Ferner sind Postings mit Lösungen oder Sachverhalten von Hausarbeiten unerwünscht."

: Hallo!
: ich habe eine Frage zu einem Fall in einer probeklausur:
: I will am Rand der Großstadt S ein Erlebnisschwimmbad mit angeschlossenem Einkaufszentrum errichten. Das Projekt widerspricht zwar dem städtischen Einzelhandelskonzept, der Stadtrat ist aber an der damit verbundenen Aufwertung des Freizeitwertes der Stadt interessiert. I und S schließen deshalb einen städtebaulichen Vertrag (§11BauGB). Darin verpflichtet sich I dazu, 1,5Mio € "für die Anbindung des Projekts an den städtischen öffentlichen Nahverkehr" zur Verfügung zu stellen. S verpflichtet sich dazu, die planungsrechtlichen Grundlagen durch Erlass eines entsprechenden Bebauungsplanes zu schaffen. Nach Erlass des Bebauungsplans und Genhemigung des Vorhabens verlangt S Zahlung von I. Dieser weigert sich. Zu Recht?!"
: Weiß einer die Lösung dieses Falles?
: Vielen Dank schon einmal im Voraus!




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