Klausurfrage


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von David am 25 Februar, 2011 um 14:05:01

Hallo!
ich habe eine Frage zu einem Fall in einer probeklausur:
I will am Rand der Großstadt S ein Erlebnisschwimmbad mit angeschlossenem Einkaufszentrum errichten. Das Projekt widerspricht zwar dem städtischen Einzelhandelskonzept, der Stadtrat ist aber an der damit verbundenen Aufwertung des Freizeitwertes der Stadt interessiert. I und S schließen deshalb einen städtebaulichen Vertrag (§11BauGB). Darin verpflichtet sich I dazu, 1,5Mio € "für die Anbindung des Projekts an den städtischen öffentlichen Nahverkehr" zur Verfügung zu stellen. S verpflichtet sich dazu, die planungsrechtlichen Grundlagen durch Erlass eines entsprechenden Bebauungsplanes zu schaffen. Nach Erlass des Bebauungsplans und Genhemigung des Vorhabens verlangt S Zahlung von I. Dieser weigert sich. Zu Recht?!"
Weiß einer die Lösung dieses Falles?
Vielen Dank schon einmal im Voraus!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]