Re: [...] unbeschadet privater Rechte Dritter[...]


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Abgeschickt von meyer am 27 Februar, 2011 um 22:04:21:

Antwort auf: Re: [...] unbeschadet privater Rechte Dritter[...] von Bolanger am 25 Februar, 2011 um 08:31:40:

: Hallo,

: typischerweise ist eine Baugenehmigung so formuliert, dass der eigentliche Text der Baugenehmigung klar Bezug auf die eingerechten Unterlagen nimmt (Pläne, Ansichten, Berechnungen, Beschreibungen) und diese explizit Bestandteil der Genehmigung sind und auch angefügt sind. Wenn Nachbars Architektin die ersten zwei Seiten der Baugenehmigung zeigt, dann ist das nur der kleinere Teil der Gesamtgenehmigung. Und aus den Unterlagen sollte sich recht einfach herauslesen lassen, ob die Dachterrasse genehmigt ist oder nicht.

: Ich würde dem Fragesteller empfehlen, diese Frage mit dem zuständigen Bauamt zu besprechen. Es gibt meist nur 3 Möglichkeiten:
: - Die Terrasse ist genehmigt -> Pech für den Fragesteller, es sei denn, er hat Zweifel an der Richtigkeit dieser Detailentscheidung und lässt das ganze von einem Dritten prüfen, müsste dann ggf. Klage einreichen, wenn die Fristen noch nicht überschritten sind etc.
: - Die Terrasse ist nicht genehmigt, wäre aber prinzipiell genehmigungsfähig -> mit großer Wahrscheinlichkeit auch Pech für den Fragesteller, da der Nachbar dann eben einen Nachtrag einreicht, eine kleine Gebühr zahlt und dann die Genehmigung bekommt
: - Die Terrasse ist nicht genehmigt und kann auch nicht genehmigt werden -> Damit ist das Bauamt nun aufgeschreckt und wird einschreiten, wenn der Fragesteller seine Unzufriedenheit mit diesem Zustand deutlich macht und klar macht, dass er auch bereit wäre, weitere Schritte gegen die Terasse einzuleiten.

: Grüße,

: Bolanger


Soweit mir die Informationen vorliegen, darf eine Grenzgarage mit einer Dachterrasse (in Sachsen) nicht genehmigt werden, es sei den es liegt eine Baulastenübernahme vor. Das ist nicht der Fall.
Die Anwältin des Nachbarn hat mir 5 Seiten Baugenehmigung samt Auflagen udn Gebührenberechnung übermittelt.
Die Bauaufsichtliche Prüfung hat bisher zu keinem Ergebnis geführt, ich werde hingehalten "noch keine abschließende Entscheidung" bzw. auf die zweite Nachfrage überhaupt keine Reaktion. Ich habe den Eindruck, dass hier was faul ist und die Baubehörde sich drückt.



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