Re: Baugrund vorhanden, aber außerhalb der Ortsgrenze, Probleme mit Landratsamt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauassessor am 01 Maerz, 2011 um 13:34:20:

Antwort auf: Baugrund vorhanden, aber außerhalb der Ortsgrenze, Probleme mit Landratsamt von Dominic am 01 Maerz, 2011 um 12:07:19:

Hallo,

auch hier geht einiges Durcheinander. Es scheint, als haben Sie ein Haus im so genannten Außenbereich - der Außenbereich besitzt gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) einen besonderen Schutz und darf nur in Ausnahmefällen baulich genutzt werden.

In Ihrem Fall haben Sie ein - vermutlich - genehmigtes Gebäude, das einen Bestandsschutz genießt - mehr aber auch nicht. D. h., wenn Sie Veränderungen etc. vornehmen wollen, dann nur innerhalb der engen Grenzen des § 35 BauGB. Die wohnliche Nutzung ist dort nur in einigen wenigen Fällen zulässig - ebenso wie die Veränderung der Bausubstanz für eben diese Zwecke.
Die Regelung zur zuvor notwendigen "Eigennutzung" findet sich m. E. in § 35 Abs. 4 Nr. 5c. Zur Zeitangabe müssten Sie in die entsprechende Kommentierung schauen.


: Hallo,

: wir haben ein Grundstück mit Haus, was viele Jahre im Familienbesitz ist (20 Jahre und mehr).
: Das Haus ist sehr alt und wird seit vielen Jahren (ca.10 Jahre) vermietet.
: Das Grundstück ist ca. 200 Meter von unserem Haus entfernt. Also im gleichen Ort.

: Wir möchten jetzt das alte Haus abreißen, eine neues Bauen und selber hineinziehen.
: Unsere Gemeinde ist dafür, aber leider sagt das Landratsamt „Nein“.
: Grund: Das Grundstück ist zwar erschlossen als Baugrund und es steht bereits ein Haus, aber es befindet sich außerhalb der Ortsgrenze!“
: (Links, rechts und vorne sind nur Felder zu sehen. Hinten am Haus fängt nach ca. 50 Meter der Nachbarsbauernhof an.)
: Das Landratsamt fordert jetzt von uns, dass wir selbst in das alte Haus einziehen sollen und dies mindestens 2 Jahre lang. Danach hätten wir einen Anspruch ein neues Haus zu bauen. Zusätzlich, bestimmt das Landratsamt die Größe und die Innenaufteilung. Sprich, es ist uns untersagt eine zweite Küchennische einzubauen, einen Keller als Wohnraum zu nutzen usw.

: Die Regel mit den 2 Jahren Eigennutzung habe ich nirgends gefunden. Angeblich, wie ich gehört habe, darf das Landratsamt die Gesetzte selber für die zuständige Gemeinde anpassen. Deshalb steht dies auch nirgends.

: Ist das wirklich alles richtig? Darf das Landratsamt das? Obwohl das Grundstück seit Generationen im Familienbesitz ist?

: Über Infos wäre ich sehr dankbar.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]