Re: Baugrund vorhanden, aber außerhalb der Ortsgrenze, Probleme mit Landratsamt


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 01 Maerz, 2011 um 14:43:11:

Antwort auf: Re: Baugrund vorhanden, aber außerhalb der Ortsgrenze, Probleme mit Landratsamt von Bauassessor am 01 Maerz, 2011 um 13:34:20:

damit Sie nicht lange suchen müssen:
Auszug/Erlass
4.2.3 Eigennutzung
Eine Mindestzeit für den Zeitraum der Eigennutzung nach Buchst. c) („seit längerer
Zeit“) lässt sich nicht bestimmen, eine restriktive Betrachtungsweise ist jedoch geboten:
damit ist ein Zeitraum von deutlich mehr als zwei Jahren gemeint (vgl. OVG
NRW, Urt. v. 14.7.2004 - 10 A 4471/01 - NWVBl. 2005, S. 71). Nach dem BVerwG
(Beschl. v. 10.3.1988 - 4 B 41/88 - BRS 48 Nr. 71) bedingt die Vorschrift eine Kontinuität
der Eigennutzung; der Eigentümer muss das Gebäude über längere Zeit ununterbrochen
(als Lebensmittelpunkt) bis zur Neuerrichtung eines gleichartigen Ersatzbaus
selbst genutzt haben.



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