Re: Grundbuch und Schwarzbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 Maerz, 2011 um 00:24:42

Antwort auf: Re: Grundbuch und Schwarzbau von Bauassessor am 01 Maerz, 2011 um 13:43:33:

: In jüngster Zeit gab es allerdings ein Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das BVerwG gar nicht das Urteil hätte Fällen dürfen, da es sich um eine landesrechtliche Regelung handelt udn somit die jeweiligen Landesgerichte zu entscheiden hätten. Dieses Urteil ist allerdings ncoh nicht sehr bekannt in den Verwaltungen und ich weiß auch nicht, ob es letztlich Bestand haben wird.

_ das OVG NRW hat ähnlich geurteilt. Im Tenor: es gibt keine Nutzungspflicht im Gesetz, ein Erlöschen ist nur für eine nicht ausgenutzte Baugenehmigung bzw. bei einer Unterbrechung der Bauarbeiten definiert.


: Wenn man der Argumentation des niedersäschischen OVerwG folgt, dann muss der Landesgesetzgeber eine Regelung zum Bestandsschutz in der jeweiligen Bauordnung aufnehmen. In NRW ist dies m.W. noch nicht erfolgt. Somit gibt es einen dauerhaften Bestandsschutz, der nicht erlöscht.

: Der Bestandsschutz gilt allerdings wiederum nur für die genehmigte Nutzung - ist also eine Wohnnutzung genehmigt, wurde zwischenzeitlich - illegal - als Büroraum genutzt und soll nun wieder als Wohnraum genutzt werden, so ist das zulässig, da die genehmigte Nutzung ja das Wohnen ist.

_ das würde ich kritisch sehen, da es Urteile dazu gibt, dass eine Änderung der Nutzung, insbesondere wenn sie dauerhaft geändert ist, zu einem Verlust des Bestandsschutzes der genehmigten Nutzung führt. Die genehmigte Nutzung ist geändert (wenn auch gegebenenfalls illegal) und kann daher keinen Bestandschutz mehr geltend machen. Das ist vergleichbar der Betrachtung, dass ein abgerissenes Gebäude mangels Vorhandensein von Bestand keinen Bestandschutz geltend machen kann.




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