Re: zulässiger Maschineneinsatz auf genehmigten Baustellen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 05 Maerz, 2011 um 14:50:19

Antwort auf: Re: zulässiger Maschineneinsatz auf genehmigten Baustellen von Martin Friedrich am 05 Maerz, 2011 um 10:44:15:

Sehe ich nicht so ... Aufbrechen des Materials ist eben nicht Einbauen. Es ist eine andere Nutzung.

Bei einer Genehmigung geht es nicht alleine um die Immissionen. Es geht um Dimensionen, Abstände, Nutzungen ... und noch vieles mehr.

Wenn der Tenor des Antrages das Aufbrechen mit einschließt würde es auch mit genehmigt werden. Aber dann würde vermutlich das ganze Vorhaben in ein BImsch-Verfahren überführt werden müssen und das ist letztlich nicht im Sinne des Antragstellers.

: Hallo,
: es geht doch nur um die Frage der Immissionen. Diese entstehen doch auch beim Einbau durch die Verdichtungsarbeit. Der sich hieraus ergebende Lärm ist meist höher als der, der bei der Separierung oder beim Brechen entsteht.
: Da Abbruchmaterial ja nicht in einer abgestuften Körnung anfällt, muß doch die Bearbeitung des Materials um es einbaufähig zu bekommen, mit einer solchen Genehmigung auch zulässig sein.



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