Re: zulässiger Maschineneinsatz auf genehmigten Baustellen


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Abgeschickt von Martin Friedrich am 05 Maerz, 2011 um 10:44:15

Antwort auf: Re: zulässiger Maschineneinsatz auf genehmigten Baustellen von Dirk Baumeister am 04 Maerz, 2011 um 22:36:42:

Hallo,
es geht doch nur um die Frage der Immissionen. Diese entstehen doch auch beim Einbau durch die Verdichtungsarbeit. Der sich hieraus ergebende Lärm ist meist höher als der, der bei der Separierung oder beim Brechen entsteht.
Da Abbruchmaterial ja nicht in einer abgestuften Körnung anfällt, muß doch die Bearbeitung des Materials um es einbaufähig zu bekommen, mit einer solchen Genehmigung auch zulässig sein.


: Naja ... die Verfüllung von Aufbruch- und Abbruchmaterial beinhaltet NICHT, dass das Material auch vor Ort gebrochen wird, oder?

: Ich sehe darin unterschiedliche und unabhängige Sachverhalte.


: : Hallo,
: : dürfen auf Baustellen, deren Baugenehmigung eindeutig den Einbau von Aufbruch- bzw. Abbruchmaterialen zur Aufschüttung bzw. Verfüllung gestattet, Maschinen wie z.Bsp. Brecher, Sieblöffel oder ähnliche Geräte ohne zusätzliche Bimsch-Genehmigung zur Aufbereitung des angelieferten Materials eingesetzt werden.
: : Nach meiner Meinung müßte dieser Einsatz im Rahmen einer normalen Baugenehmigung unter Berücksichtigung der üblichen Randbedingungen für Lärmimmissionen möglich sein.
: : Wir hatten bereits mehrfach hierwegen Probleme mit den zuständigen Behörden.
: : Um eine Antwort mit Quellenangabe wäre ich dankbar.
: : MfG
: : Martin Friedrich




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