Re: Genauere Schilderung: Verstoß gegen Landesbauordnung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 11 Maerz, 2011 um 17:32:44

Antwort auf: Re: Genauere Schilderung: Verstoß gegen Landesbauordnung von Roman Müller am 11 Maerz, 2011 um 15:51:20:

Im §34er Gebiet spielt die Geschossigkeit keine Rolle sondern nur die Höhe. Dass der Spitzboden planungsrechtlich nicht nutzbar sein soll ist daher nicht nachvollziehbar. Wenn er bauordnungsrechtlich kein Aufenthaltsraum sein kann, dürfte das mit den lichten Raumhöhen zu tun haben und das lässt sich nur durch konkrete Planung am Objekt und mit einem intelligenten Planer lösen.

: Also ich versuche es noch einmal genauer zu schildern. Im Ort ist die Bauwiese nach §34 (Bebauung wie Nachbarbebauung - Baugesetzbuch) vorschrieben - also wie richtig bemerkt nicht Landesbauordnung. Es ist zweigeschossige Bauweise mit Satteldach vorgeschrieben.

: In der Tat darf man bis 9,60m Höhe bauen was dazu verleitet den Spitzboden auszubauen da es durchaus möglich ist dann dort weiteren Wohnraum zu schaffen und z.B später zu vermieten oder selbst zu nutzen.

: Den Bereich des Spitzbodens legal als Wohnraum zu nutzen ist aber nicht möglich. Führt ein Weg dorthin?





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