Re: Genauere Schilderung: Verstoß gegen Landesbauordnung


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Abgeschickt von Roman Müller am 11 Maerz, 2011 um 15:51:20

Antwort auf: Re: Versto� gegen Landesbauordnung von Dirk Baumeister am 09 Maerz, 2011 um 18:13:38:

Also ich versuche es noch einmal genauer zu schildern. Im Ort ist die Bauwiese nach §34 (Bebauung wie Nachbarbebauung - Baugesetzbuch) vorschrieben - also wie richtig bemerkt nicht Landesbauordnung. Es ist zweigeschossige Bauweise mit Satteldach vorgeschrieben.

In der Tat darf man bis 9,60m Höhe bauen was dazu verleitet den Spitzboden auszubauen da es durchaus möglich ist dann dort weiteren Wohnraum zu schaffen und z.B später zu vermieten oder selbst zu nutzen.

Den Bereich des Spitzbodens legal als Wohnraum zu nutzen ist aber nicht möglich. Führt ein Weg dorthin?




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