Re: Verstoß gegen Landesbauordnung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Maerz, 2011 um 18:13:38

Antwort auf: Verstoß gegen Landesbauordnung von Roman Müller am 09 Maerz, 2011 um 17:13:46:

Da geht aber eine ganze Reihe von Dingen durcheinander ...

_ die Bauweise wird ím Bebauungsplan festgelegt und ist eine Festsetzung nach BauNVO, also Bundesrecht und nicht Landesrecht
_ Geschossigkeiten gibt es nicht in halben Geschossen. Also entweder ist eingeschossige oder zweigeschossige Bauweise vorgeschrieben
_ der Ausbau des Giebels, gemeint ist vermutlich der Spitzboden, führt nicht unbedingt zu einer Veränderung der Geschossigkeit. Müsste man sich am Objekt ansehen.
_ die Idee, dass man eine unzulässige Nutzung weiter nutzen dürfte nachdem sie aufgefallen ist, ist recht unbedarft, oder? Also wenn schon entdeckt und dann als unzulässig festgestellt schließt eine fortgesetzte Nutzung aus. Wenn jedoch festgestellt wird, dass es zulässig bzw. nachträglich genhemigungsfähig wäre, dann kann eine fortgesetzte Nutzung bis zur Legalisierung zugelassen werden.
_ Bußgeld aufgrund eines Verstoßes ist grundsätzlich möglich, die Höhe hängt vom Verstoß ab
_ Wie man eine Genehmigung und eventuell erforderliche Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes begründen könnte, kann man nur am Einzelfall entscheiden.


: Wenn man für ein Wohnhaus den laut Landesbauordnung 1,5 geschossigen Hausbau vorgeschrieben hat und dann doch darüber noch den Dachgiebel zu Wohnzwecken ausbaut wird das sicher sanktiniert werden.

: Was hat man als Bauherr für Sanktionen zu erwarten?

: Rückbau, Geldstrafe und dürfte es dann trotzdem weiter so genutzt werden?

: Gibt es Ausnahmen bei der Erteilung einer Baugenehmigung für diesen Zweck und wie müßte man diese begründen?

: Vielen Dank.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]