Verstoß gegen Landesbauordnung


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Abgeschickt von Roman Müller am 09 Maerz, 2011 um 17:13:46

Wenn man für ein Wohnhaus den laut Landesbauordnung 1,5 geschossigen Hausbau vorgeschrieben hat und dann doch darüber noch den Dachgiebel zu Wohnzwecken ausbaut wird das sicher sanktiniert werden.

Was hat man als Bauherr für Sanktionen zu erwarten?

Rückbau, Geldstrafe und dürfte es dann trotzdem weiter so genutzt werden?

Gibt es Ausnahmen bei der Erteilung einer Baugenehmigung für diesen Zweck und wie müßte man diese begründen?

Vielen Dank.





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