Re: Befreiung von einer Baulast möglich?!


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Abgeschickt von Bauassessor am 15 Maerz, 2011 um 01:15:14:

Antwort auf: Befreiung von einer Baulast möglich?! von BauAnfänger am 14 Maerz, 2011 um 21:56:00:

Hallo,

der Sinn einer Baulast ist ja, die gesetzlichen Vorgaben (z.B. zum Abstand aufgrund Brandschutz o.ä.) im Einzelfall im Einvernehmen mit dem Nachbarn (bzw. angrenzendem Eigentümer) anders zu regeln, als es im Gesetz steht. Als vor 20 Jahren die Baulast eingetragen wurde, dann aus dem Grund, weil per Gesetz der Nachbar nicht hätte höher bauen dürfen, ohne die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen - erst durch die Baulast wurden diese erfüllt. Eine Aufhebung der Baulast ist daher nur dann möglich, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen sich geändert haben. Ich vermute, dass in Ihrem Fall eine Baulast zu Sicherung der notwendigen Abstandsflächen eingetragen worden ist. Die Abstandsregelungen haben sich in den letzten Jahren in einigen Bundesländern (z.B. in NRW) geändert - ob eine Aufhebung der Baulast möglich ist, kann Ihnen das zuständige Bauamt erklären.


: Hallo zusammen,

: wie bei den meisten ist der Sachberhalt recht komplex. Ich versuche es aber auf das wesentliche zu beschränken.

: Auf unserem Grundstück ist eine Baulast, die wir unserem Nachbahrn damals zugestanden haben, damit er etwas höher bauen möchte.

: An der Stelle wo sich die Baulast befindet , wollen wir jetzt 20 Jahre später, bauen. Gibt es grundsätzlich eine Möglichkeit von einer Baulst befreit zu werden. Wenn ja, wo kann man die grundsätzlichen Vorraussetzungen nachlesen?!

: Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.





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