Re: Wohngewbiet oder Mischgebiet ? Was ist erlaubt


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Abgeschickt von Bauassessor am 15 Maerz, 2011 um 01:31:38:

Antwort auf: Wohngewbiet oder Mischgebiet ? Was ist erlaubt von Dieter Bedaro am 12 Maerz, 2011 um 08:15:21:

Hallo,

was das Gebiet ist (Reines Wohngebiet oder Mischgebiet) zeigt allein der Bebauungsplan. Diesen erkennen Sie daran, dass auf diesem auf "Bebauungsplan Nr. XY 'Titel'" steht, eine entsprechende Planzeichenlegende enthält und i.d.R. (oder Idealfall?) vom Bürgermeister unterschrieben worden ist.

2. Ob das Gebiet jemals ein Mischgebiet war, wissen Sie nicht - der Bau des Kraftwerkes und des Bürogebäudes kann in diesem besonderen Fall über § 37 BauGB erfolgt sein - ohne Bebauungsplan. Nach Aufgabe der Nutzung durch die Engländer kann dann die Gemeinde ihre Planungshoheit genutzt haben, um das Gebiet als Reines Wohngebiet zu überplanen. Denkbar wäre das, aber ohne nähere Hintergrundinformationen bleibt das Spekulation.

3. Das was Sie beschreiben, kann ein Bebauungsplan mit der Festsetzung eines Reinen Wohngebietes gem. § 3 Baunutzungsverordnung sein - die Beschreibung der zulässigen Nutzung deutet darauf hin, dass es sich wirklich um ein reines Wohngebiet handelt.

4. Das Bauamt darf Ihnen absichtlich keine Falschinformationen geben - schon gar nicht innerhalb eines Antragsverfahren. Sollte Ihre Bauvoranfrage oder Ihr Bauantrag auf der Basis falscher Angaben abgelehnt werden, können Sie klagen und im Fall eines positiven Urteils Schadensersatz fordern.

5. In einem Reinen Wohngebiet ist das Einlagern von Gerüsten und Werkzeugen nicht zulässig, da dort nur Handwerksbetriebe vorgesehen sind, die eine ausschließliche Versorgungsfunktion der direkten Umgebung erfüllen. Dies ist bei einer Malerei nicht der Fall.

Abschließend: Klären Sie bitte, ob die betroffene Fläche Teil des Bebauungsplans ist (oder Innen- / Außenbereich), was der aktuell gültige Bebauungsplan für das ganze Areal aussagt (Reines Wohngebiet oder doch Mischgebiet).

Sollte die Fläche wiedererwartend doch ein Mischgebiet sein, müssen Sie dennoch im Rahmen des Bauantrags nachweisen, dass von Ihrem Betrieb keine schädlichen Lärmemissionen auf das Reine Wohngebiet ausgehen. Sollte es sich als Reines Wohngebiet erweisen, haben Sie anscheinend ein Grundstück gekauft ohne zu wissen, welche Nutzung am Standort überhaupt zulässig ist. Das wäre dann ziemlich fahrlässig...


: Hallo ich habe ein Fernkraftwerk gekauft rundum sind in 20-30 meter Häuser.Ich war beim Bauamt und fragte nach dem Bebauungsplan.Die sagten da oben wäre ein reines Wohngebiet und ich dürfte kein Handwerksbetrieb unterbringen und kein Lärm machen.
: Das Kraftwerk und ein Bürogebäude wurden damals vom Bundesvermögensamt gebaut für die Engländer.
: 1.Das muss doch ein Mischgebiet sein.
: 2.Die dürfen doch nicht einfach aus einem Mischgebiet ein reines Wohngebiet machen?
: 3.Als ich nach dem Bebaungsplan fragte,zeigten sie mir nur die Fläche wo gebaut werden dürfte mit Wohnhäuser.?oder ich dürfte Garagen aus dem Kraftwerk machen oder Lager für Ortsgebundene Gewerbe,keine Fertigung.
: 4.Wie passe ich am besten auf ,dass mich das Bauamt nicht vereppelt
: 5.Ich bin Maler und möchte Gerüste und Werkzeuge einlagern das dürfte doch kein Problem sein.





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