Re: Befreiung von einer Baulast möglich?!


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 15 Maerz, 2011 um 16:54:49:

Antwort auf: Befreiung von einer Baulast möglich?! von BauAnfänger am 14 Maerz, 2011 um 21:56:00:

hallo BauAnfänger,
ich kenne die Situation nicht, aber grundsätzlich gilt:
Eine Baulast ist eine einseitige öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, mit der der Grundstückseigentümer in Schriftform freiwillig erklärt, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, wozu er zunächst nicht verpflichtet wäre. Sie liegt als öffentliche Belastung auf dem Grundstück und bindet auch die Rechtsnachfolger. Ein Löschen der Baulast durch die Bauaufsichtsbehörde ist auf Antrag des Eigentümers des belasteten Grundstücks möglich, wenn das Erfordernis für die Baulast durch rechtliche oder tatsächliche Änderung entfallen ist.



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