Re: Aus einem Vertrag Lösen?


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Abgeschickt von David Klein am 16 Maerz, 2011 um 12:06:50

Antwort auf: Re: Aus einem Vertrag Lösen? von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 16 Maerz, 2011 um 11:53:27:

Also irgendiwe verstehe ich das nciht ? in einem anderen forum wurde mir auch schon vorgeworfen kein student zu sein ! Ich bin nur dabei eingie fragen aus meinen hausaufgaben zu lösen und möchte hier lediglich nur eine bestätigen bzw. korrektur meiner lösung. Da zur Zeit semesterferien sind kann ich auch nicht in die Sprechstunde vom Dozenten gehen ,daher die Frage im Forum.

Habe den Fall oben genau so geschildert wie es im Aufgabenblatt steht.

Nun lautet mein Lösungsvorschlag : das der der AN anspruch auf Vergütung gegen AG und nciht gegen den Architekten hat und zweitens würde ich sagen das der AN Anspruch auf vergütung hat , da es ja zu einer zusatzleistung gehört ? oder muss ein neuer vertrag über diese summe geschlossen werden? falls ja wie und unter welchen voraussetzungen könnte man sich von diesem Vertrag wieder lösen?

ist das richtig?
zweite frage wäre dann falls man einen werkvertrag schließt wegen der sichtwand geschichte ,wie könnte man sich da wieder lösen ?

und nein ich bin noch kein Bauingenieur bei bedarf kann ich das blatt einscannen und posten.




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