Re: Dachbodenausbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Maerz, 2011 um 17:21:54

Antwort auf: Re: Dachbodenausbau von Birgit Knauth am 16 Maerz, 2011 um 17:06:19:

der eigene Text liefert die Lösung:
"es gibt nur eine Teilungserklärung für die beiden Wohnungen [...] alle anderen Bereiche und Räume sind gemeinschaftseigentum."

Über Gemeinschaftseigentum wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen oder im Rahmen der Regelungen aus der Teilungserklärung entschieden.

: HALLO,
: es gibt nur eine Teilungserklärung für die beiden Wohnungen, die Garagen und der vordere und hintere Garten..dies wurde vor 20 jahren mit den vorigen Eigentümer gemacht..alle anderen Bereiche und Räume sind gemeinschaftseigentum..wer entscheidet aber dann welche Dachhälfte uns gehört vorallem wenn es niemanden interesiert.Wir möchten halt gerne für uns ausbauen. Es ist hier auch nichts geregelt wenn irgendwelche Reparaturen anfallen..es heißt dann immer..dann macht halt.
: Vielen Dank aber schon mal.



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