Re: Dachbodenausbau


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Abgeschickt von Birgit Knauth am 16 Maerz, 2011 um 17:06:19

Antwort auf: Re: Dachbodenausbau von Sepp am 15 Maerz, 2011 um 18:21:43:

: Wenn es tatsächlich zwei Eigentumswohnungen mit unterschiedlichen Eigentümern (im Grundbuch eingetragen) gibt, dann gibt es auch eine Teilungserklärung. Denn ohne Teilungserklärung kann ein Grundstück nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Auskünfte dazu erteilt das Grundbuchamt bzw. ein Notar.

HALLO,
es gibt nur eine Teilungserklärung für die beiden Wohnungen, die Garagen und der vordere und hintere Garten..dies wurde vor 20 jahren mit den vorigen Eigentümer gemacht..alle anderen Bereiche und Räume sind gemeinschaftseigentum..wer entscheidet aber dann welche Dachhälfte uns gehört vorallem wenn es niemanden interesiert.Wir möchten halt gerne für uns ausbauen. Es ist hier auch nichts geregelt wenn irgendwelche Reparaturen anfallen..es heißt dann immer..dann macht halt.
Vielen Dank aber schon mal.




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