Re: Dachbodenausbau


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Abgeschickt von Sepp am 15 Maerz, 2011 um 18:21:43:

Antwort auf: Dachbodenausbau von Birgit Knauth am 15 Maerz, 2011 um 13:13:46:

Wenn es tatsächlich zwei Eigentumswohnungen mit unterschiedlichen Eigentümern (im Grundbuch eingetragen) gibt, dann gibt es auch eine Teilungserklärung. Denn ohne Teilungserklärung kann ein Grundstück nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Auskünfte dazu erteilt das Grundbuchamt bzw. ein Notar.



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