Re: Architektenrechnung für Entwürfe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Maerz, 2011 um 15:15:37

Antwort auf: Architektenrechnung für Entwürfe von Hase am 19 Maerz, 2011 um 09:26:11:

Das Honorar für Architekten und Ingenieure richtet sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und steht im Verhältnis zu den Baukosten und den dort definierten Leistungsphasen. Die beschriebenen Leistungen sind in etwa vergleichbar den Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3. Was in der Sachverhaltsbeschreibung nicht zu entnehmen ist, ist ob auch die erforderliche Kostenermittlungen der Leistungsphasen 2 und 3 erfolgt sind.

Ob der Betrag schlüssig ist, kann nur nach Durchsicht der Unterlagen bestimmt werden. Vielleicht ist das aber auch gar nicht nötig, wenn Sie dem Architekten einfach einen Betrag anbieten, der Ihnen angemessen erscheint und der Architekt sich darauf einlässt.

: Hallo zusammen, wir hatten vor einem halben Jahr Kontakt zu einer Fertighausfirma aufgenommen. Um den Standardgrundriss eines Hauses unseren Bedürfnissen anzupassen, vermittelte der Verkäufer einen Architekt. Dieser fertigte verschiedene Entwürfe zu den Grundrissen und den Raumaufteilungen. Er war einmal vor Ort auf dem Bauplatz und nahm Höhenmaße. Die Architektenleistung bei dem Hersteller wäre mit 2500.- Euro in die Rechnung eingeflossen. Der Bau kam aber nun nicht zustande. Der Architekt fordert dennoch 75 % der Summe, da "der Leistungsstand der Eingabeplanung bei 80% sei, es fehle noch der Feinschliff, die Entwässerung und die Berechnung der Wohnflächen".
: Wieviel kann er wirklich verlangen? Es wurde noch kein Eingabeplan gefertigt und kein Kontakt zum Bauamt durch Ihn aufgenommen! Bitte dringend um Antworten!





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