Aushub beim Nachbarn bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von Martin Mann am 22 Maerz, 2011 um 16:22:06

Gesetz den Fall, dass ein Haus in Grenzbebauung errichtet werden soll und die Abböschung für den Kelleraushub dafür auf dem Grundstück des Nachbarn erfolgen muss.
Kann der Nachbar grundsätzlich den Aushub untersagen, oder nur, wenn Gründe dafür vorliegen? Muss er es zumindest soweit gestatten, dass eine Sicherungsmaßnahme für die Errichtung des Kellers möglich ist? Muß das Stadtplanungsamt bei der Gewährung von Baugenehmigungen solche möglichen Einschränkungen berücksichtigen?
Dieser Fall soll hypothetisch in Hessen gelagert sein; das betroffene Grundstück des Nachbarn soll noch nicht angelegt sein (kein Garten), aber unterirdische Bauteile (Sickergrube, Abluftleitung) beinhalten.



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