Re: Definition von befestigten Flächen


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Abgeschickt von Bolanger am 23 Maerz, 2011 um 13:01:24:

Antwort auf: Re: Definition von befestigten Flächen von oberh am 23 Maerz, 2011 um 10:04:52:

Hallo,

aktuell wird es bei uns ähnlich gehandhabt wie bei Ihnen. Alles, was in die Kanalisation geleitet wird, wird entsprechend der Fläche berechnet, der Rest nicht.

Im Dorf meines Schwagers hingegen ist es völlig unerheblich, ob das Wasser auf dem eigenen Grundstück versickert oder eingeleitet wird. Dort werden Niederschlagsgebühren fällig, egal ob Dach, Sickerpflaster o.ä. Leider kenne ich die genaue Formulierung der Bezeichnung der angerechneten Flächen nicht. Kerninhalt dieser Regelung für mich ist aber, dass man auch zur Kasse gebeten werden kann, wenn das Wasser gar nicht eingeleitet wird.
Und genau diese Möglichkeit hält sich unsere Gemeinde explizit offen (und wird sie sicherlich auch nutzen, sobald das Geld benötigt wird).

Also müssen wir uns für die Grundstücksgestaltung etwas einfallen lassen, dass eben nicht als befestigte oder versiegelte Fläche gilt, um nicht in einigen Jahren das böse Erwachen zu haben. Daher stammt meine Frage nach der genauen Definition dieser Begriffe.

Grüße,

Bolanger

: Hi Bolanger!

: Ich möchte Dir gerne ein paar Erinnerungsfetzen aus unserer Kommune benennen.

: Bei uns heißen sie "versiegelte" Flächen.
: Dazu gehört das Wohnhaus mit den Dachüberständen und jegliche untergeordnete Gebäude, die an die Kanalisation angeschlossen sind.

: Wir werden bei uns ein "Öko"-Pflaster verwenden.
: Der Gemeinde werden wir ein Zertifikat des Herstellers aushändigen müssen, aus dem hervorgeht, dass bei soundsoviel Niederschlag in einer Zeiteinheit das Wasser durch die Steine versickern kann.

: Da wir vom Haus bis zur Straße ca. 12 cm Gefälle haben werden, müssen diese 6*3 m plus mein Stellplatz leider auch mit einer Rinne entwässert werden und werden daher als versiegelte Flächen angerechnet.

: Eine Terrasse, von dem das Niederschlagswasser auf das Grundstück läuft und dort oberflächlich verrieselt, wird z.B. nicht angerechnet.





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