Re: Definition von befestigten Flächen


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Abgeschickt von oberh am 23 Maerz, 2011 um 10:04:52

Antwort auf: Definition von befestigten Flächen von Bolanger am 22 Maerz, 2011 um 21:26:25:

Hi Bolanger!

Ich möchte Dir gerne ein paar Erinnerungsfetzen aus unserer Kommune benennen.

Bei uns heißen sie "versiegelte" Flächen.
Dazu gehört das Wohnhaus mit den Dachüberständen und jegliche untergeordnete Gebäude, die an die Kanalisation angeschlossen sind.

Wir werden bei uns ein "Öko"-Pflaster verwenden.
Der Gemeinde werden wir ein Zertifikat des Herstellers aushändigen müssen, aus dem hervorgeht, dass bei soundsoviel Niederschlag in einer Zeiteinheit das Wasser durch die Steine versickern kann.

Da wir vom Haus bis zur Straße ca. 12 cm Gefälle haben werden, müssen diese 6*3 m plus mein Stellplatz leider auch mit einer Rinne entwässert werden und werden daher als versiegelte Flächen angerechnet.

Eine Terrasse, von dem das Niederschlagswasser auf das Grundstück läuft und dort oberflächlich verrieselt, wird z.B. nicht angerechnet.




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