Definition von befestigten Flächen


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Abgeschickt von Bolanger am 22 Maerz, 2011 um 21:26:25:

Hallo,

ich habe mir gerade die Entwässerungssatzung unserer Gemeinde durchgesehen.
Prinzipiell gibt es einen Benutzungszwang der Kanalisation auch zum Abführen des Niederschlagswassers. Gebührenmaßstab ist die Größe der befestigten Grundstücksfläche.
Die Versickerung von Regenwasser führt nur aufgrund einer explizit widerruflichen Regelung zur Minderung dieser Gebühr.

Nun denke ich mir, dass die Gemeinde diese Sonderregelung durchaus widerrufen wird, wenn sie wieder Geld braucht. Wie genau ist dann eigentlich eine befestigte Fläche definiert? Es wäre schon schön, wenn wir unsere Einfahrt derart gestalten könnten, dass sie nicht als befestigte Fläche gilt. Schotter wollen wir eigentlich vermeiden.

Vielen Dank,

Bolanger



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