Erschliessungskosten alleine tragen?


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Abgeschickt von Thorsten K. am 23 Maerz, 2011 um 20:06:36

Hallo!

Man stelle sich vor, dass ein Eigentümer auf seinem Grundstück (Ortsrandlage, aber noch Bauland, ohne Bebauungsplan, kleine Straße, Sackgasse vorm Wald) ein EFH errichten möchte. Zu diesem Zweck stellt er eine Bauvoranfrage an die Stadt, die ihm vorab mitteilt, dass von der vorhandenen geschlossenen Bebauung bis zu seinem Grundstück 70m Abwasserkanal fehlen, Frichwasser und Strom jedoch verlegt seien.

Zwischen der vorhandenen Bebauung und dem Grundstück liegen freie Baugrundstücke von privaten Eigentümern, auf denen ebenfalls noch ca. vier weitere EFH Platz fänden.

Die Stadt möchte nun (zunächst lt. tel. Vorabauskunft), dass der bauwillige Eigentümer 100 % der Erschliessungskosten des Abwasserkanals sowie evtl. Wendeflächen für Strassenreinigung und Winterdienst bezahlen soll.

Ist das rechtens? Oder müssten sich die anderen Grundstückbesitzer beteiligen, da deren Grundstückwerte durch die Erschliessung ja deutlich steigen? Oder müsste die Stadt für die anderen Eigentümer quasi in "Vorkasse" treten, so dass diese ihren Teil der Kosten entrichten, wenn sie dort tatsächlich bauen wollen?

Wer kann dem Eigentümer einen Rat geben bzw. hat schon Ähnliches erlebt? Vielen Dank im voraus!




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