Re: Erschliessungskosten alleine tragen?


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Abgeschickt von pjf am 27 Maerz, 2011 um 21:39:56

Antwort auf: Erschliessungskosten alleine tragen? von Thorsten K. am 23 Maerz, 2011 um 20:06:36:

Hallo Thorsten,

bei Deiner Situation sprechen wir von zwei Paar Stiefeln:
- einmal um Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch
- und einmal um die Beiträge nach dem Kommunalen Abgabengesetz für die erstmalige Herstellung der Abwasserversorgung


Bei den Erschleißungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch handelt es sich um die Beiträge, die die Stadt aufwendet, um eine Anliegerstraße mit allem Bestandteilen zu finanzieren und nach deren Satzung auf die Anlieger umzulegen, und zwar auf alle Anlieger, die durch die Straße einen Erschließungsvorteil haben.
Fragen Sie mal bei der Stadt nach, ob diese Straße alle Voraussetzungen für eine Erschließungsstraße erfüllt. Die Straßenentwässerung kann als Misch- oder Trennsystem konzipiert sein. Wennn die Straße noch nicht abgerechnet worden ist, sind für ALLE Anlieger Beitragsbescheide zu erwarten.

Nun zu den Herstellungsbeiträgen für Wasser und Abwasser. Hat die Stadt bereits Bescheide für die erstmalige Herstellung für Wasser- und Abwasser verlangt? Wenn ja, muss die Stadt den jeweiligen Anschluss herstellen.
Wenn nein, wirds kritisch. Dann kommen auf alle Anlieger Beitragsbescheide nach dem KAG zu. Im Gegensatz dazu muss die Stadt auch die Anlagen herstellen.
Weil auch andere Grundstückseigentümer an der Kanalleitung angeschossen werden können, wäre es ratsam, dass die Stadt die Baukosten übernimmt und über Bescheide aller Anlieger abrechnet. Denn wenn Sie 100% der Baukosten übernehmen, würden die anderen Anlieger unberechtigerweise profitieren. Reden Sie mal mit der Stadt darüber. Oder besser: nehmen Sie sich einen Anwalt, der Einblick in die kommunalen Satzungen nimmt.
Die Angelegenheit ist für einen normalen Bürger nicht durchschaubar.
Allerdings seien Sie mit Forderungen gegen die Stadt vorsichtig, Sie haben meiner bescheidenen Meinung nach mangels vorhandener Erschließung (fehlender Abwasserkanal) gar kein Baurecht.
Und wenn die Stadt nicht will, bleibt das auch so.
Deswegen auch der dringende Rat auf anwaltschaftliche Unterstützung.

Gruss Peter

: Hallo!

: Man stelle sich vor, dass ein Eigentümer auf seinem Grundstück (Ortsrandlage, aber noch Bauland, ohne Bebauungsplan, kleine Straße, Sackgasse vorm Wald) ein EFH errichten möchte. Zu diesem Zweck stellt er eine Bauvoranfrage an die Stadt, die ihm vorab mitteilt, dass von der vorhandenen geschlossenen Bebauung bis zu seinem Grundstück 70m Abwasserkanal fehlen, Frichwasser und Strom jedoch verlegt seien.

: Zwischen der vorhandenen Bebauung und dem Grundstück liegen freie Baugrundstücke von privaten Eigentümern, auf denen ebenfalls noch ca. vier weitere EFH Platz fänden.

: Die Stadt möchte nun (zunächst lt. tel. Vorabauskunft), dass der bauwillige Eigentümer 100 % der Erschliessungskosten des Abwasserkanals sowie evtl. Wendeflächen für Strassenreinigung und Winterdienst bezahlen soll.

: Ist das rechtens? Oder müssten sich die anderen Grundstückbesitzer beteiligen, da deren Grundstückwerte durch die Erschliessung ja deutlich steigen? Oder müsste die Stadt für die anderen Eigentümer quasi in "Vorkasse" treten, so dass diese ihren Teil der Kosten entrichten, wenn sie dort tatsächlich bauen wollen?

: Wer kann dem Eigentümer einen Rat geben bzw. hat schon Ähnliches erlebt? Vielen Dank im voraus!





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