Abstandsfläche, kein Bebauungsplan, NRW


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Abgeschickt von Steka am 25 Maerz, 2011 um 12:32:18

Hallo,

Person A möchte im in ein Spitzdach eines bereits bestehenden Hauses in NRW einen Dachbalkon integrieren.

Der Abstand der Hauswand bis zum Nachbargrundstück beträgt 250cm. Der aus der Dachhaut herausragende Teil des Geländers befindet sich aber horizontal in 420cm Entfernung zum Nachbargrundstück in einer Höhe von 960cm.

Das Bauamt lehnt mit Verweis auf §6 Abs.15 BauO NRW ab. Zu Recht?

Vielen Dank



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