Re: Abstandsfläche, kein Bebauungsplan, NRW


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Abgeschickt von oberh am 29 Maerz, 2011 um 16:13:59

Antwort auf: Abstandsfläche, kein Bebauungsplan, NRW von Steka am 25 Maerz, 2011 um 12:32:18:

Hi!

Die Glaskugel lässt mal wieder grüßen ;)

Angenommen, das Bauamt rechnet hier aus nicht geschilderten Grunden mit dem Faktor 0,8, dann ergäbe sich eine Abstandflächentiefe von 7,68 m

Der Absatz 15 besagt:
(15) Bei Nutzungsänderungen sowie bei geringfügigen baulichen Änderungen bestehender Gebäude ohne Veränderung von Länge und Höhe der den Nachbargrenzen zugekehrten Wände können unter Würdigung nachbarlicher Belange geringere Tiefen der Abstandflächen gestattet werden, wenn Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen. Satz 1 gilt nicht für Gebäude nach Absatz 11 Satz 1 Nr. 1.

Anscheinend wurden die "nachbarlichen Belange" gewürdigt und für wichtiger empfunden, als das BVH.
Ooooder der Brandschutz steht dem BVH entgegen ...

Ich rate zum Aufsuchen des Sachbearbeiters.
Ein klärendes Gespräch bewirkt oft Wunder.





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