Re: Grundstücksniveau an Grenze - was gilt?


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Abgeschickt von oberh am 11 April, 2011 um 13:18:20

Antwort auf: Re: Grundstücksniveau an Grenze - was gilt? von Bolanger am 11 April, 2011 um 12:31:46:

Hi!

Wen interessiert das Urgelände?

Fakt: Kantenstein 30 cm (-> Anschüttung) ist nicht genehmigungspflichtig.

Bolanger - es gilt das mittlere Geländeniveau des Nachbarn.
Sprich: zulässige 1,99 m Einfriedungshöhe - 30 cm Kantenstein macht max. 1,69 m Zaunhöhe.





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