Abgeschickt von oberh am 11 April, 2011 um 13:18:20
Antwort auf: Re: Grundstücksniveau an Grenze - was gilt? von Bolanger am 11 April, 2011 um 12:31:46:
Hi!
Wen interessiert das Urgelände?
Fakt: Kantenstein 30 cm (-> Anschüttung) ist nicht genehmigungspflichtig.
Bolanger - es gilt das mittlere Geländeniveau des Nachbarn.
Sprich: zulässige 1,99 m Einfriedungshöhe - 30 cm Kantenstein macht max. 1,69 m Zaunhöhe.