Re: Garagengrenzbebauung zustimmungsfrei - Rampe zur Garage nur mit Zustimmung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 April, 2011 um 14:10:44

Antwort auf: Re: Garagengrenzbebauung zustimmungsfrei - Rampe zur Garage nur mit Zustimmung von ralf9000 am 14 April, 2011 um 10:24:26:

Da ist in der Beschreibung des Sachverhalts das Wichtigste "vergessen" worden ... nämlich die maximale Höhe der Aufschüttung, sodass die Voraussetzung (nicht höher als 1 m, §6 Abs. 10 BauO NRW) für den Verzicht auf einen Nachweis einer Abstandfläche eben nicht vorliegt.


: So war beim Bauamt: das Problem ist wohl, das die Aufschüttung nicht nur in den 3 Metern zur Grenze ist, sondern auch zur zweiten Hälfte der Doppelgarage, hier ist die Aufschüttung dann ca. 1,25m. Damit muss die Aufschüttung nach neuster Rechtsprechung als Ganzes gesehen werden, also ist der Nachbar zustimmungspflichtig weil die Aufschüttung an sich über 1 Meter geht. :-(





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