Re: Gebäudeabbruch / Sicherung Nachbar


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Abgeschickt von oberh am 19 April, 2011 um 15:05:38

Antwort auf: Re: Gebäudeabbruch / Sicherung Nachbar von Bolanger am 19 April, 2011 um 07:37:06:

Hi!

Ein rechtlich nicht abgesicherter / rechtwidriger Umstand wird durch Duldung doch nicht rechtens ...

Folgendes Beispiel ist hier im Forum zu hauf nachzulesen:
Gebäude wurde ohne Baugenehmigung gebaut - sagen wir in den 60-ern - Grundstück wird verkauft - neuer Eigentümer wird heute aufgefordert, das rechtswidrige Gebäude zu entfernen ...

"Das kommt quasi einer Duldung gleich, die offensichtlich auch vom Vorbesitzer betrieben wurde. Jetzt den nachbarn dazu aufzufordern, das Dingen abzureissen, geht nicht."

Mein Rechtsempfinden sagt mir dazu: Das ist Quatsch! ;)
Hier hilft genau nur diese eine Aufforderung m.E.

"untergrordnete Bauteile an Ihrer Wand zu befestigen, wenn die Errichtung einer eigenen Tragkonstruktion unverhälntismäßg wäre."

Was dabei heraus kommt, sieht man in diesem Falle ...
Der "Duldende" wird zum Kostenpflichtigen
verursacht durch den Nachbarn?

"Unterm Strich würde ich an Ihrer Stelle vom Bauunternehmer Stützen drunter stellen lassen oder noch besser die Stützen dauerhaft auf Nachbars Grundstück stellen lassen. Dann gibt es auch keinen Ärger mit dem Nachbarn, denn sein Carport bleibt bestehen."

Weltfrieden schön und gut ...
Wer
Wer haftet durch die Umbaumaßnahmen?
Wer übernimmt die Gewähr?
Wo sollen denn die Stützen hin?
Vielleicht mitten in die Einfahrt, weil nebenan noch Fundamente oder gar ein Keller entfernt werden müssen?

Sorry - Bolanger - hier kann nur der Anwalt helfen ...





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