Re: Gebäudeabbruch / Sicherung Nachbar


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Abgeschickt von Bolanger am 19 April, 2011 um 07:37:06:

Antwort auf: Gebäudeabbruch / Sicherung Nachbar von sviv am 18 April, 2011 um 09:33:23:

Hallo,

typischerweise ist der Störer dazu verpflichtet, möglichst wenig zu stören. Wenn Sie abreissen, dann soll Ihr Nachbar erstmal nicht drunter leiden. Also ist es Ihre Aufgabe, den Carport abzustützen.

Ferner haben Sie das Grundstück gekauft wie gesehen. Ihnen war zum Kaufzeitpunkt das Carport schon bekannt bzw. es hätte bekannt sein können. Wenn Sie das Carport gestört hätte, dann hätten Sie das Grundstück nicht kaufen zu brauchen. Das kommt quasi einer Duldung gleich, die offensichtlich auch vom Vorbesitzer betrieben wurde. Jetzt den nachbarn dazu aufzufordern, das Dingen abzureissen, geht nicht.

Im Nachbarrecht des Landes steht meist geschrieben, wie es sich mit Wänden an der Grenze verhält, sprich wer was wann wie anbauen darf oder nicht. Ich kenne mich zwar in Brandenburg nicht aus, wäre aber nicht verwundert, wenn Ihr Nachbar Durchaus ein recht dazu hätte, untergrordnete Bauteile an Ihrer Wand zu befestigen, wenn die Errichtung einer eigenen Tragkonstruktion unverhälntismäßg wäre.

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Unterm Strich würde ich an Ihrer Stelle vom Bauunternehmer Stützen drunter stellen lassen oder noch besser die Stützen dauerhaft auf Nachbars Grundstück stellen lassen. Dann gibt es auch keinen Ärger mit dem Nachbarn, denn sein Carport bleibt bestehen.

Grüße,

Bolanger

: Hallo
: mal angenommen dass:
: A hat ein bebautes grundstück in der "innenstadt" einer ländlichen gemeinde (Brandenburg) gekauft. das alte und unbewohnbare gebäude will A abreissen lassen, um anschließend neu zu bebauen.
: an A's hauswand hat nachbar (B) von jahrzehnten eine überbaute einfahrt gebaut. das dach dieser einfahrt ist an A's aussenwand befestigt, was bedeutet wenn A sein haus abreisst, würde das flachdach herunterfallen.
: eine grundbucheintragung oder ähnliches (kein vertrag, keine genehmigung) liegt nicht vor.

: wer ist für die sicherung des dachs des nachbarn zuständig? und kann A darauf bestehen, daß dies zügig gemacht wird?
: kennt jemand zu solchen problemen ein urteil oder ähnliches?

: ich hab ewig gesucht und nichts gefunden
: vielen dank und gruss





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