Gebäudeabbruch / Sicherung Nachbar


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Abgeschickt von sviv am 18 April, 2011 um 09:33:23

Hallo
mal angenommen dass:
A hat ein bebautes grundstück in der "innenstadt" einer ländlichen gemeinde (Brandenburg) gekauft. das alte und unbewohnbare gebäude will A abreissen lassen, um anschließend neu zu bebauen.
an A's hauswand hat nachbar (B) von jahrzehnten eine überbaute einfahrt gebaut. das dach dieser einfahrt ist an A's aussenwand befestigt, was bedeutet wenn A sein haus abreisst, würde das flachdach herunterfallen.
eine grundbucheintragung oder ähnliches (kein vertrag, keine genehmigung) liegt nicht vor.

wer ist für die sicherung des dachs des nachbarn zuständig? und kann A darauf bestehen, daß dies zügig gemacht wird?
kennt jemand zu solchen problemen ein urteil oder ähnliches?

ich hab ewig gesucht und nichts gefunden
vielen dank und gruss



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